Referendariat bei der AHK Spanien
Nach den Vorschriften der Bundesländer für die juristische Ausbildung können Rechtsreferendare ihre Wahlstation bei der Deutschen Handelskammer für Spanien mit Sitz in Madrid ableisten. Auch besteht die Möglichkeit in unsrerem Hause die Verwaltungsstation zu absolvieren.
Profil der Station
Die Ausbildung der Referendare findet insbesondere in den Bereichen Wirtschafts-, Steuer-, Arbeits- und Zivilrecht sowie im Einzelfall im öffentlichen Recht in Spezialgebieten, wie dem Bereich der Produktkennzeichnung statt.
Es werden - je nach Anfall - spezifische Rechtsfragen des jeweiligen Sachgebiets bearbeitet, sowie alltägliche Anfragen der Rechtsabteilung. Besonderer Wert wird auf eine wirtschaftsnahe Praxis gelegt.
Die Geschäftssprache der AHK Spanien ist Spanisch und Deutsch.
Aufgaben
- Bearbeitung kommerzieller Anfragen (zur Niederlassung, Existenzgründung in Spanien, Handelsauskünfte, etc.)
- Interventionsverfahren (Inkasso fälliger Forderungen)
- Mahnverfahren
- Allgemeine Rechts- und Handelsauskünfte
- Erstellung von Kurzgutachten
- Gegebenenfalls Mitarbeit bei der Herausgabe der Zeitschrift der AHK durch Anfertigung wirtschaftsjuristischer Beiträge
Voraussetzungen
- Die Wahlstation bei einer AHK muss durch eine Verfügung der deutschen Ausbildungsbehörde des Referendars angeordnet werden.
- Gute Kenntnisse der Verkehrssprache des jeweiligen Landes sind vorteilhaft.
- Empfehlenswert für eine praxisnahe Mitarbeit in der AHK sind Kenntnisse in den Rechtsbereichen: deutsches Handels-, Gesellschafts- und Zivilrecht, Grundzüge des deutschen Steuerrechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts, Wettbewerbsrecht, öffentlichen Rechts und der Produktkenntzeichnung


