Leben & Arbeiten in Spanien
Wo erhalte ich allgemeine Auskünfte über die Arbeits- und Lebensbedingungen in Spanien?
Allgemeine Auskünfte über Arbeits- und Lebensbedingungen in Spanien erteilt die Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer beim
Bundesverwaltungsamt
Postfach 680169
D-50728 Köln
Tel.: +49 221 758 0
www.bva.bund.de
Das BVA versorgt mit Informationen auch die EURES (EURopean Employment Services – Berater der europäischen Union), die mobilitätswillige Arbeitnehmer bei ihrem Ziel, im Ausland zu arbeiten, unterstützen.
Muss ich meinen Berufsabschluss in Spanien anerkennen lassen, um meinen Beruf hier ständig oder auch nur für einen konkreten Auftrag ausüben zu können?
Obwohl jeder Staatsangehörige eines EU-Staates eine berufliche Tätigkeit in Spanien ohne Zugangsbeschränkung ausüben darf, werden von spanischen Arbeitgebern und Behörden nicht problemlos deutsche Berufsabschlüsse akzeptiert. Das gilt besonders z. B. für Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte und Architekten. Auch bei der Ausübung gefahrengeneigter Berufe, die eine staatliche Abnahme der Einrichtung bei Abschluss der Arbeit vorsehen, wie es bei Gas- und Elektroinstallationen der Fall ist, genügt die Beibringung der EU-Bescheinigung durch die lokale Handwerkskammer nicht. In den beschriebenen Fällen ist es ratsam, sich bereits vor der Bewerbung oder Beginn der Tätigkeit an die für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen zuständige Behörde zu wenden.
In Spanien:
Ministerium für Erziehung, Kultur und Sport (Ministerio de Educación, Cultura y Deporte)
Tel.: +34 91 01 800 00
www.mec.es
In Deutschland:
Botschaft von Spanien
Consejería de Educación
Lichtensteinallee 1
http://www.educacion.es/exterior/al/al/home/index.shtml
Sonderfall: Staatlich vereidigter Übersetzer
Ein Sonderfall stellt die Anerkennung von Abschlüssen vor spanischen Gerichten dar wie z. B. den staatlich vereidigten Übersetzer (traductor jurado). Die Zuständigkeit hierfür liegt beim spanischen Außenministerium-Ministerio de Asuntos Exteriores.
Die Bedingungen für die Anerkennung (Text auf Spanisch) können Sie auf der Internetseite des Ministerio de Asuntos Exteriores nachlesen.
Wo erhalte ich berufs-, weiterbildungs- und studienbezogene Informationen?
Diese sind im jeweiligen Berufsinformationszentrum (BIZ) der deutschen Arbeitsagenturen zu erhalten, bei der
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Villemombler Str. 76
D-53123 Bonn
Mail: Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
www.arbeitsagentur.de
Die Europa- und Auslandshotline der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung erreichen Sie
Montags bis Freitags von 8.00-18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180/ 100 30 60
sowie speziell auf Spanien bezogene Informationen von den Europaberatern der
Arbeitsagentur Frankfurt/Main
Berufsberatung
Fischfeldstraße 10-12
D-60311 Frankfurt/Main
Tel.:+49 69 2171 2530/ 2586/ 2505
In Spanien selbst wenden Sie sich bitte direkt an das spanische Arbeitsamt Instituto Nacional de Empleo (INEM) oder an die der INEM unterstellten "oficinas de empleos".
Was muss ich als Existenzgründer wissen?
Die Antworten finden Sie im Merkblatt für Existenzgründer in Spanien. (105 kB)


