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Arbeitsrecht Deutschland - BAG-Urteil: Dienstreise ist Arbeitszeit

23.10.2018

Arbeitsrecht Deutschland: BAG-Urteil: Dienstreise ist Arbeitszeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem neuesten Urteil (Az: 5 AZR 553/17) entschieden, dass eine Dienstreise in der Regel als Arbeitszeit gewertet werden muss. In der Konsequenz muss somit ein Arbeitnehmer, der eine Dienstreise unternimmt, für die gesamte Reisezeit eine Vergütung erhalten und nicht lediglich für eine Arbeitszeit von acht Stunden am Tag.

Dem Urteil lag der Fall eines Bauunternehmens zugrunde, welcher einen technischen Mitarbeiter auf eine Baustelle nach China geschickt hatte. Der Arbeitnehmer brauchte für den Hin- und Rückflug vier Tage, sein Arbeitgeber wollte ihm jedoch für jeden Tag nur acht Stunden Arbeitszeit bezahlen. Also klagte der Arbeitnehmer auf zusätzliche Vergütung von insgesamt 37 Stunden Arbeitszeit.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht stellte abschließend Folgendes fest:

„Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers, dann sind diese Reisen in der Regel wie Arbeit zu vergüten.“

Allerdings könne als zu vergütende Reisezeit ein gewöhnlicher Flug in der Economy-Class zugrundegelegt werden. Im zu entscheidenden Fall hatte der Baufachmann einen Flug in der Business-Class buchen lassen, welcher einen Zwischenstopp in Dubai einlegte, weshalb sich die Reise entsprechend verlängerte. Deshalb wurde der Fall vom BAG zum Ausgangsgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob auch Direktflüge in der Economy-Class zur Verfügung gestanden hätten, sodass die Reisezeit entsprechend hätte verkürzt werden können.

 

Sören Schneider, Rechtsreferendar - AHK Spanien

 

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