Aktuelles Recht

Herabsetzung der Anmeldegebühren für Nahrungsergänzungsmittel in Spanien

27.08.2018

In Ergänzung zu unserem Artikel zur Anmeldung von Nahrungsergänzungsmitteln in Spanien möchten wir einen kurzen Hinweis zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen geben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes 6/2018 vom 3.Juli 2018 zum öffentlichen Haushalt in Spanien für das Jahr 2018 hat der Gesetzgeber das Gesetz zum Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln durch Unternehmen mit Sitz außerhalb von Spanien (“Ley 17/2011, de 5 de julio, de Seguridad Alimentaria y Nutrición“) geändert und die von der Kommission beanstandete diskriminierende Praktik beseitigt. Die Änderung betrifft die Höhe der Gebühren, die für die Untersuchung und Bewertung nach der Meldung des ersten Inverkehrbringens von Nahrungsergänzungsmitteln anfallen sowie für wesentliche und geringfügige Änderungen der Produkte.

Die Gebühr für die Anmeldung eines Nahrungsergänzungsmittels reduziert sich somit auf 125,63 €.

Stand: August 2018

 

Nora Hesse, Praktikantin AHK Spanien

 

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