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Kein Bargeldverkehr mehr über 1.000 €

23.12.2016

Die Politik hält für die Bürger eine Neuerung im Bereich des Zahlungsverkehrs bereit. Aktuelle Pläne des Finanzministeriums betreffen die Begrenzung von Barzahlungen.

Die Regierung hat aus Brüssel nach Angaben von Quellen (vgl. Serraller, Mercedes; Hacienda reducirá el límite del uso de efectivo a 1.000 euros, Expansión, 1.12.2016) die Order erhalten, 6.000.000 € einzusparen. Nun sieht sie nach einer offiziellen Stellungnahme im Bereich der Schattenwirtschaft das Potential, illegale Zahlungen zu bekämpfen und mehr Steuern zu erheben. Sie hat sich bereits auf ein Mittel zur Durchsetzung ihres Zieles festgelegt: Eine Begrenzung von Bargeldzahlungen auf 1.000 € soll höhere Steuereinnahmen ermöglichen. Um die Konsequenzen des Vorhabens für die Bürger zu mildern, sollen die Rechte der Konsumenten für Zahlungen mittels Kreditkarte ab einem Wert von 10 € gestärkt werden.

Alltägliche Zahlungen liegen regelmäßig unter der Grenze von 1.000 €. Trotzdem stellt sich die Frage: Wieso?

Zunächst sollte es dem Bürger freistehen, seine Waren mit einem ihm beliebigen und akzeptierten Zahlungsmittel zu kaufen. In den allermeisten Fälle  dürfte dies das Bargeld sein. Auch haben alltäglich nachgefragte Waren einen Wert von über 1.000 €. So z.B. Laptops, Fernseher und weitere Gebrauchsgüter aus der Unterhaltungs- und auch Modeindustrie etc. Daher ist die Begrenzung erheblich. Die Rechtfertigung für diesen Eingriff in Freiheiten erscheint weiterhin nicht überzeugend.

Es ist von meinem Standpunkt aus nicht ersichtlich, dass eine offizielle Begrenzung des Bargeldverkehrs Steuerhinterziehungen verhindern kann. Denn die Schattenwirtschaft hält sich grade nicht an die Regeln der Gesellschaft.

In der Zukunft werden Personen für schwarze Zahlungen über 1.000 € wahrscheinlich nicht aufgrund der Bargeldobergrenze die Kreditkarte nehmen.

Da schwarze Zahlungen auch nicht nachvollziehbar sind, z.B. wegen fehlender Rechnungen, existieren auch keine Kontrollmechanismen und Sanktionsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die Bargeldobergrenze. Daher wird wohl im Bereich von illegalen Zahlungen ein Bargeldlimit keine Rolle spielen.

Anders jedoch in der legalen Wirtschaft, die die staatlichen Vorgaben befolgt. Dort wird die Grenze beachtet werden. Allerdings ist sie hier wirkungslos. Denn in der legalen Wirtschaft werden Steuern abgeführt.

Folglich kann die Regierung hier auch keine weiteren Steuereinnahmen gewinnen. Sie lässt daher in meinen Augen einen Tiger ohne Zähne der im Weg steht auf die Wirtschaft los.

Er ist hinderlich, da der Bürger bei Zahlungen über 1.000 € auf bargeldlose Zahlungsmittel angewiesen ist. Dies ist ärgerlich. Auf diese Weise wird ihm auch ein Mittel zum Schutz gegen Missbrauch genommen: Es ist möglich, bspw. für den Fall des Abhandenkommen einer ec-Karte ein niedriges Limit für Zahlungen mit der ec-Karte festzulegen. Wer nach der Umsetzung der Änderung das Limit unter 1.000 € hält, kann im alltäglichen wirtschaftlichen Verkehr keine Waren mehr mit einem Wert von über 1.000 € erwerben. Das Schutzmittel wäre demzufolge hinderlich und entfiele als sinnvolle Option gegen Missbrauch.

Für den Bürger ist die Gesetzeseinführung ein Eingriff in grundlegende Freiheiten. Abzuwarten bleibt der Erfolg des Vorhabens. In Italien war bereits ein Limit von 1.000 € für den Bargeldverkehr eingeführt worden.

Später wurde die Grenze wieder angehoben.

 

Marcel Buhmann - AHK Spanien

 

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