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Spanien verabschiedet zehnmal mehr Gesetze als Deutschland

13.01.2017

In der spanischen Zeitung „Expansión“ erschien am 15.12.2016 ein interessanter Artikel über die Flut von neu erlassenen Gesetzen, die Spanien derzeit überschwemmt und dessen Inhalt im Folgenden auf Deutsch wiedergegeben wird:

Die  Zahl der vom spanischen Staat und den 17 autonomen Regionen verabschiedeten Gesetze ist zehnmal größer als die des deutschen Bundes, obgleich die deutsche Bevölkerung fast doppelt so groß ist wie die spanische.

Konkret wurden im Jahre 2015 fast eine Million Seiten in den Amtsblättern  auf staatlicher und regionaler Ebene mit der Bekanntmachung von Gesetzen gefüllt.

Diese Zahlen nennt der Allgemeine Rat der Ökonomen (Consejo General de Economistas) in seiner Untersuchung über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Arbeitsweise der spanischen Justiz. In dieser wird die „Gesetzgebungsblase“ angeprangert, durch welche die Rechtssicherheit in Spanien dauerhaft Schaden nehmen könnte.

Der Rat weist darauf hin, dass die Tendenz, in zunehmendem Maße Gesetze zu erlassen, einen Kontrast zur Lage sonst in Europa bildet. Dort ist die Zahl der neu erlassenen Gesetze rückläufig.

Des Weiteren warnt die Studie, dass die schlechte gesetzgeberische Qualität zu Rechtsunsicherheit und einem Anstieg von Rechtsstreitigkeiten führt: „Zur Entlastung des kollabierenden Rechtswesens müssten viel bessere Gesetze erlassen werden.“

Wie die Untersuchung hervorhebt, ermöglicht Rechtssicherheit Neuinvestitionen und produktive Ressourcen, welche Wohlstand und Arbeitsplätze schaffen. „Dieser Rechtssicherheit jedoch geht die Ausfertigung von verschlankten Normen voraus, welche auf Dauer Bestand haben und eine bessere juristische Methodik aufweisen “.

Außerdem ist der Bericht der Ansicht, dass die Zahl und Komplexität der rechtlichen Gestaltung reduziert, sowie die Zersplitterung von Rechtsvorschriften vermieden werden sollte, um die regulatorischen Rahmenbedingungen zu verbessern.

Die Untersuchung vergleicht zudem die Situation der spanischen Justiz mit der in umliegenden Staaten. Obwohl die Spanier die Funktionsweise ihres Justizapparats schlechter als der Rest der europäischen Bürger bewerten, zeigen die Daten, dass sich Spanien im europäischen Durchschnitt befindet. Dies wurde anhand wichtiger Indikatoren festgestellt, welche die  Effektivität des Systems messen, beispielsweise anhand der Dauer der Verfahren.

Allerdings betont die Studie, dass die Zahl der Rechtsstreitigkeiten weiterhin ansteigt. Ferner liegt die Höhe der öffentlichen Ausgaben, welche für die Justiz verwendet werden, bei 27 Euro pro Kopf und ist damit geringer als der Durchschnitt aus den 15 Schwerpunktstaaten der EU, welcher 50,40 Euro pro Kopf beträgt. Der Bericht zeigt des Weiteren auf, dass der spanische Justizapparat nur zu 13,8% aus Gerichtsgebühren finanziert wird. Damit liegt der Prozentsatz deutlich unter dem EU-weiten Durchschnitt in Höhe von 29,2%.

 

Anja Hartmann, Referendarin – AHK Spanien

 

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