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Subventionskürzungen bei erneuerbaren Energien

04.02.2016

Der Stockholmer Schiedsgerichtshof entscheidet zugunsten des Königreiches Spanien

Das erste Schiedsgerichtsurteil bezüglich der Rechtmäßigkeit der von der spanischen Regierung in 2010 vorgenommenen Kürzungen von ursprünglich vorgesehenen hohen Vergütungen bei der Stromerzeugung von Anlagen erneuerbarer Energien hat dem spanischen Ministerium für Industrie nun insgesamt Recht gegeben. Die Schiedsrichter haben die Klage der Tochtergesellschaften von Isolux auf Verluste über 17 Mio. EURO, verursacht durch die 2010 eingeführten Änderungen bezüglich der Vergütung der Einspeisung, abgelehnt. Und nicht nur dies: die Kläger, zwei Tochtergesellschaften der niederländischen Isolux, Cbaranne B.V. und Construction Investments S.A.R.L. sind von dem Schiedsgerichtshof der Handelskammer Stockholm auch noch verurteilt worden, insgesamt die Verfahrenskosten zu tragen und Spanien mit rund 1,3 Mio. EURO zu entschädigen, Entscheidung vom 21.Januar 2016, AZ 062/2012. Dies ist das erste Urteil von insgesamt mehr als 20 anhängigen Schiedsgerichtsverfahren  gegen Spanien wegen der verschiedenen Kürzungen von Subventionen für erneuerbare Energien, möglicherweise eine Präzedenzentscheidung.

Dezember 2010 wurde von der damaligen Regierung (PSOE) die erste  Subventionskürzung verabschiedet, um die Elektrizitätskosten zu reduzieren, die zu einer Verschuldung von über 20 Milliarden EURO angewachsen war. Spanische Investoren erhoben daraufhin Klage vor den Nationalgerichten. Deren Erfolgsaussichten werden vermutlich gering sein, berücksichtigt man, dass das spanische Verfassungsgericht die Kürzungen bereits für rechtmäßig erklärt hat.

Internationale Investoren entschieden sich vielfach, Klage vor Schiedsgerichten zu erheben mit der Behauptung, der Vertrag über die Energiecharta (17.Dezember 1994) sei durch die Änderungen aus 2010 verletzt worden. Die Mehrheit hat den Schiedsgerichtshof der Weltbank angerufen, einige riefen den o.g. Stockholmer Gerichtshof an.

Nach dem jahrelangen Verfahren erklärten die Schiedsrichter des Stockholmer Gerichtshof die Schadensersatzansprüche für unbegründet, weil bereits vor den die Investoren begünstigenden Rechtsakte über Strompreise höchstrichterliche Rechtsprechung und Gutachten der spanischen Abogados de Estado bestanden habe, die darauf hinweise, dass Investoren fördernde Subventionsregelungen im Bereich erneuerbarer Energien nicht unantastbar seien und durchaus Änderungen unterworfen werden können. In diesem Sinne hatte zuvor auch das spanische Verfassungsgericht entschieden.

In einem weiteren, noch anhängigen Verfahren muss das Stockholmer Schiedsgericht nun über eine Klage einer Gruppe von Investoren aus dem Photovoltaiksektor entscheiden. Wieder geht es und die Kürzungen von Subventionen aus dem Jahre 2010, nicht um die erst 2013 Vorgenommenen. 

 

 Annette Sauvageot - AHK Spanien

 

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