Tanja Nause
Leiterin Aus- und Weiterbildung Aus- und Weiterbildung
+34 91 353 09 14 tanja.nause@ahk.esFür Fragen rund um die Anerkennung von reglementierten Hochschulabschlüssen (z.B. Arzt, Architekt etc.) wenden Sie sich bitte an das fachlich zuständige Ministerium.
In Deutschland werden ausländische Berufsbildungsabschlüsse prinzipiell anerkannt. Dafür zuständig sind Kammern (IHK FOSA), Landesregierungen oder andere Einrichtungen. Die Webseite "Anerkennung in Deutschland" bietet hier eine sehr gute Hilfestellung. Über dieses Anerkennungsportal finden Sie schnell die für Sie bzw. Ihren Beruf zuständige Stelle.
In Spanien ist das spanische Bildungsministerium für die Anerkennung ausländischer Berufe und Abschlüsse zuständig, wobei es in Deutschland bedeutend mehr Ausbildungsberufe gibt als in Spanien. Daher existiert für bestimmte Berufe keine äquivalente Ausbildung in Spanien. Dazu kommt, dass deutsche Berufsabschlüsse in Spanien in der Regel als "Grado Medio" anerkannt werden, obwohl die deutsche (duale) Berufsausbildung höher anzusetzen wäre.
Deutsche Berufsabschlüsse sind im Niveau 4 des europäischen Qualifikationsrahmens angesiedelt, der "Grado Superior" aber in Stufe 5. Aus diesem Grund ist eine Anerkennung auf dieser Stufe nicht möglich. Weitere Informationen zu den Berufsabschlüssen in Spanien und die Unterscheidung in Stufe 4 und 5 finden Sie unter: www.todofp.es. Sie können sich auch direkt an das Anerkennungsportal des Ministerio de Educación y Formación Profesional wenden.
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