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Recht & Steuern

Fragen zu Einstellung von Mitarbeitern, Unternehmensgründungen oder Erklärungspflichten? Die AHK Spanien steht Mitgliedern und Kunden mit allgemeiner Rechts- und Steuerberatung zur Seite und unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung ihrer formeller Erklärungspflichten in Spanien.

Recht & Steuern
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Unsere Leistungen im Bereich Recht

Rechtsauskünfte zum spanischen Wirtschaftsrecht

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum spanischen Wirtschaftsrecht. Der Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt in den Bereichen Arbeits- und Steuerrecht (insb. Umsatzsteuer).

Wir weisen darauf hin, dass unsere Dienstleistungen grundsätzlich kostenpflichtig sind. Das Honorar für unsere Dienstleistungen richtet sich nach Vereinbarung. Auf Wunsch machen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an einen unserer Ansprechpartner.

Bitte stellen Sie uns Ihre Anfragen möglichst schriftlich an jur@ahk.es

 

Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Spanien (Rechtsportal LEX)

Die Deutsche Handelskammer für Spanien bietet Ihnen ein Verzeichnis deutschsprachiger Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Spanien, die alle der AHK Spanien angehören.

Mitarbeiterentsendung nach Spanien / REA

Meldepflichten in Spanien: Jedes deutsche Unternehmen, das Arbeitnehmer nach Spanien entsenden möchte, ist verpflichtet bei den lokalen spanischen Arbeitsbehörden eine telematische Entsendemitteilung einzureichen, wenn die Dauer des Einsatzes 8 Tage übersteigt - diese Meldepflicht ist vielen Unternehmen zunächst gar nicht bekannt.

 

Weitere Informationen zu Mitarbeiterentsendung

Behördenverfahren in Spanien / Anmeldung von Nahrungsergänzungsmitteln

Wir unterstützen, je nach Verfahrensart, auf individuelle Anfrage bei der Durchführung von Behördenverfahren in Spanien. 

Insbesondere betreuen wir die Anzeige über das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln in Spanien. Nahrungsergänzungsmittel sind, anders als etwa Arzneimittel, nicht zulassungspflichtig. Ihr Inverkehrbringen muss in Spanien allerdings angezeigt werden. Eine solche Anzeigepflicht, vorgesehen in Art. 10 der Richtlinie 2002/46/EG, hat Spanien per Königlichem Dekret 1478/2009 eingeführt.   

Danach ist der Hersteller oder Einführer, welcher ein Nahrungsergänzungsmittel in Spanien erstmalig in Verkehr bringt, verpflichtet, dies vor oder zeitgleich mit der Einführung in den Markt der spanischen Agentur für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (AESAN) unter Vorlage:
 

  • eines Musteretiketts (in der Sprache des anderen Landes sowie auf Spanisch)
  • der Anzeige-Bescheinigung im anderen Land sowie 
  • des Nachweises der Entrichtung einer Gebühr (128,16 €/ NEM für die erstmalige Anzeige, Stand März 2025) mitzuteilen.


Weiter sind nachträgliche Änderungen anzuzeigen (wie z.B. in der Zusammensetzung, Menge, Darreichungsform, etc.) sowie ggf. die Einstellung des Vertriebs in Spanien. 

Die Meldung erfolgt ausschließlich telematisch über die Webseite der AESAN unter Verwendung einer anerkannten elektronischen Identifikation (spanische digitale Signatur, ggf. ausländische Identifikationsmethode nach eID.AS).  

Wenden Sie sich für Fragen, oder sollten Sie Unterstützung bei der Anmeldung von Nahrungsergänzungsmitteln oder in einem anderen behördlichen Verfahren benötigen, sehr gerne an uns. 

Inkasso - Geltendmachung von Forderungen in Spanien

Wir unterstützen Unternehmen bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Forderungen, informieren und beraten zu diesem Thema.

Ein außergerichtliches Inkassoverfahren über die AHK Spanien bietet Ihnen viele Vorteile, u.a.:

  • Eine zuverlässige und schnelle Auftragsabwicklung
  • Ermittlung der zustellungsfähigen Adresse des Schuldners und seiner wirtschaftlichen Lage
  • Korrespondenz und mündliche Verhandlungen mit dem Schuldner in spanischer Sprache
  • Ggf. Ausarbeitung und Betreuung von Zahlungsplänen
  • Falls nötig, Weiterleitung an Rechtsanwälte, Mitglieder der AHK Spanien.


Für eine fachgerechte Betreuung ist die AHK Spanien Ihr Partner.


Nähere Informationen über die Vorgehensweise und unsere Tarife erhalten Sie über jur@ahk.es

Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG-Ident)

Im Rahmen der Eröffnung eines Kontos bei einem Kreditinstitut in Deutschland, aber auch z.B. bei Änderungen der Verfügungsberechtigten, ist gesetzlich eine Identifikation sowie Überprüfung der Legitimation vorgeschrieben. Grundlage ist das deutsche Geldwäschegesetz (GwG), das eine Prüfung der Identität natürlicher und juristischer Personen vorsieht, die ein Konto in Deutschland eröffnen möchten.

Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Kreditwirtschaft und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) besteht nunmehr die Möglichkeit dieser Prüfungen durch unsere AHK vor Ort, in Spanien (Madrid und Barcelona).

Unsere Leistungen für Sie sind:

  • GwG-Identifizierung Ihrer Person bzw. des/der Vertretungsberechtigten Ihres Unternehmens sowie Legitimation
  • Übermittlung der Unterlagen und Versand von Kopien der benötigten Dokumente an das betreffende Kreditinstitut in Deutschland


Für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an jur@ahk.es

Handels- und Registerauskünfte

Einholung von Wirtschaftsauskünften und Beantragung von Handelsregisterauszügen oder Bilanzen über

  • spanische Unternehmen (auf spanisch oder englisch) 
  • deutsche Unternehmen (auf deutsch oder englisch).


Die Wirtschaftsauskünfte enthalten üblicherweise folgende Daten:

  • Gründung
  • Gesellschaftskapital
  • Gesellschaft
  • Verwaltungsrat
  • Beteiligungen
  • Tochterunternehmen
  • Lieferanten
  • Kunden
  • Finanzdaten
  • Aktiva / Passiva
  • unbezahlte Wechsel und Schulden


Nähere Informationen über die Vorgehensweise und unsere Tarife erhalten Sie über jur(at)ahk.es

Unternehmensgründung

Um den Erfolg Ihrer internationalen Expansionsstrategie zu gewährleisten, bietet die Deutsche Handelskammer für Spanien alle erforderlichen Dienstleistungen für die Niederlassung Ihres Unternehmens in Spanien an. Unsere Experten unterstützen Sie dabei in den Bereichen Personalsuche, Mergers & Acquisitions und Recht & Steuern.


weitere Informationen

Unsere Leistungen im Bereich Steuern

Steuerliche Betreuung

Steuerpflichtig in Spanien? Müssen Sie in Spanien Registrierungs-, Deklarations- und Steuerzahlungspflichten nachkommen? Unterhalten Sie ein Konsignationslager oder führen mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen wie Montagearbeiten aus? Unser Steuerservice unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen effizient und rechtskonform zu erfüllen.


Servicepaket

Die AHK Spanien ist Ihr richtiger Ansprechpartner und übernimmt alle Formalitäten sowie Schriftverkehr mit den Steuerbehörden.

Sie bietet Ihnen ein komplettes Servicepaket an, das folgende Leistungen beinhaltet:

  • Registrierung des Unternehmens und Beantragung einer spanischen Steueridentifikationsnummer (NIF)
  • MwSt-Erklärungen
  • Intrastat-Meldungen
  • Erklärungen über innergemeinschaftliche Warenlieferungen
  • Buchhaltungspflichten: Register für ein- und ausgehende Rechnungen
  • Abmeldung bei der Behörde
  • Klärung buchhalterischer und steuerlicher Probleme mit Ihrem Kunden


Umsatzsteuerliche Betreuung in Spanien

Die AHK Spanien bietet Ihnen gerne die Betreuung vor Ort in spanischen Umsatzsteuerangelegenheiten an.

Auch ausländische Unternehmer, die keinen Sitz, Betriebsstätte oder gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben und in Spanien umsatzsteuerpflichtige Aktivitäten durchführen, müssen sich bei der zuständigen spanischen Steuerbehörde umsatzsteuerlich registrieren lassen, wenn sie nach spanischem Recht umsatzsteuerpflichtig sind, mit Ausnahme u.a. von Umsätzen, die in Deutschland über das One-Stop-Shop-System (OSS) erklärt werden müssen.

Personalbuchhaltung

Möchten Sie als deutsches Unternehmen Ihre Geschäftsaktivitäten nach Spanien ausdehnen, und in diesem Zusammenhang einen Mitarbeiter in Spanien beschäftigen?

Servicepaket

Wir bieten Unternehmen ohne Betriebsstätte in Spanien einen kompletten Service in der Personalbuchhaltung an.

Folgende Leistungen werden von uns übernommen:

  • Arbeitsrechtliche Orientierung
  • Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt und der Sozialversicherung als Arbeitgeber
  • Prüfung der Arbeitsverträge
  • Lohnbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnung
  • Abgabe der Steuererklärungen

Geschäftsbuchhaltung

Wir bieten umfassende Geschäftsbuchhaltung für eine Betriebsstätte/unselbständige Niederlassung oder SL in Spanien an.

Servicepaket

Wir bieten Ihnen einen kompletten Service in der Geschäftsbuchhaltung für eine Betriebsstätte/unselbständige Niederlassung oder SL in Spanien an. 

Zusätzlich zu den im Rahmen der steuerlichen Betreuung und Personalbuchhaltung erbrachten Leistungen werden folgende Leistungen von uns übernommen:

  • Steuerliche und arbeitsrechtliche Orientierung
  • Anmeldung der Betriebsstätte bzw. SL beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung
  • Geschäftsbuchhaltung
  • Vorbereitung und Abgabe der Steuererklärungen
  • Jahresabschluss

 

Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Haben Sie spanische Mehrwertsteuer gezahlt? Dann nutzen Sie die Gelegenheit, als nicht ansässiges Unternehmen über uns die Rückerstattung zu beantragen.

Typische Erstattungsfälle

  • Messen und Ausstellungen
  • Kraftstoff- und Autobahngebühren (nur bei Warentransport)
  • Montageleistungen und Garantieabarbeiten, die nicht länger als 12 Monate in Anspruch nehmen
  • Werkzeugkosten

Wann läuft die Einreichungsfrist ab?

Letzter Einreichungstag ist der 30. September eines Kalenderjahres für das Vorjahr. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung sollten die Antragsunterlagen für Rechnungen des laufenden Jahrs z.B. spätestens am 30. Juni des folgenden Jahres bei uns vorliegen. Sollten Sie Quartalsanträge stellen wollen, können Sie diese sofort nach Ablauf eines jeden Quartals einreichen.

Wo können Sie Ihre Antragsunterlagen anfordern?

Frau Dina Fernández steht Ihnen gerne für ausführliche Informationen zur Verfügung.

 

Sie möchten mehr erfahren?

Sie benötigen Unterstützung in rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten in Spanien? Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihre Anforderungen mitzuteilen. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Anliegen in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Steuerberatung, Vertragsgestaltung, Personalbuchhaltung oder Geschäftsbuchhaltung individuell zu besprechen.

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