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Rechtsreferendariat bei der AHK Spanien

Die AHK Spanien bietet die Ableistung der Wahl- oder Verwaltungsstation (soweit seitens der zuständigen Ausbildungsstelle in Deutschland möglich) des Rechtsreferendariats an ihrem Standort in Madrid an (in Barcelona ist eine Ausbildung nicht möglich).

Referendariat
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Die AHK Spanien erhält als erste Anlaufstelle deutscher Unternehmen mit Vorhaben in Spanien eine Vielzahl von Anfragen aus den verschiedensten Rechtsbereichen. Auf Grund der Aufgabenstellungen der AHK werden Sie im Rahmen des Rechtsreferendariats neben Fragen zum spanischen Recht teils auch mit solchen zum internationalen Recht/ Europarecht befasst. Dies stellt einen sehr interessanten Einblick dar in ein anderes Rechtssystem und Rechtsfragen, die bei einer länderübergreifenden Tätigkeit auftreten können.   


Das Sammeln von Arbeitserfahrung im Ausland gewinnt zudem bei Studierenden und Berufseinsteigern zurecht immer mehr an Beliebtheit, da es zahlreiche Vorteile für die berufliche als auch persönliche Weiterentwicklung impliziert. Eine große Rolle spielt dabei ebenso die Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten, die mithilfe eines Auslandsaufenthaltes über einen längeren Zeitraum die Vertiefung der Sprachkenntnisse ermöglicht und damit gleichzeitig den interkulturellen Austausch fördert.


Vakanzen

Lassen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf mit Foto, Zeugnis 1. Staatsexamen, Stationszeugnisse, Praktikumszeugnisse und ggf. Sprachzertifikate) unter der Angabe der Ausbildungsstation und des gewünschten Zeitraumes  zukommen.


Profil der Station

Die Ausbildung findet insbesondere in den Bereichen Wirtschafts-, Steuer-, Arbeits- und Zivilrecht sowie im Einzelfall im öffentlichen Recht und in Spezialgebieten statt.

Es werden spezifische Rechtsfragen des jeweiligen Sachgebiets bearbeitet sowie alltägliche Anfragen der Rechtsabteilung. Besonderer Wert wird auf eine wirtschaftsnahe Praxis gelegt.

Die Betreuung der Rechtsreferendare erfolgt durch Volljuristinnen.


Aufgaben

  • Bearbeitung kommerzieller Anfragen (zur Niederlassung und Existenzgründung in Spanien, usw.)
  • Allgemeine Rechts- und Handelsauskünfte
  • Erstellung von Kurzgutachten
  • Gegebenenfalls Mitarbeit bei der Herausgabe der Zeitschrift der AHK durch Anfertigung wirtschaftsjuristischer Beiträge


Voraussetzungen

  • Die Wahlstation bei einer AHK muss durch eine Verfügung der deutschen Ausbildungsbehörde des Referendars angeordnet werden.
  • Sehr gute Spanischkenntnisse (mindestens B2) sind erforderlich. Die Geschäftssprache der AHK Spanien ist Spanisch und Deutsch.
     

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