Mehrwertsteuerrückerstattung

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Haben Sie spanische Mehrwertsteuer gezahlt?

Dann nutzen Sie die Gelegenheit, als nicht ansässiges Unternehmen über uns die Rückerstattung zu beantragen.

Typische Erstattungsfälle

  • Messen und Ausstellungen
  • Kraftstoff- und Autobahngebühren (nur bei Warentransport)
  • Montageleistungen und Garantieabarbeiten, die nicht länger als 12 Monate in Anspruch nehmen
  • Werkzeugkosten

Wann läuft die Einreichungsfrist ab?

Letzter Einreichungstag ist der 30. September eines Kalenderjahres für das Vorjahr. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung sollten die Antragsunterlagen für Rechnungen des laufenden Jahrs z.B. spätestens am 30. Juni des folgenden Jahres bei uns vorliegen. Sollten Sie Quartalsanträge stellen wollen, können Sie diese sofort nach Ablauf eines jeden Quartals einreichen.

Wo können Sie Ihre Antragsunterlagen anfordern?

Frau Dina Fernández  steht Ihnen gerne für ausführliche Informationen zur Verfügung.