Mitarbeiterentsendung nach Spanien
Jedes deutsche Unternehmen, das Arbeitnehmer in Durchführung eines Dienstleistungsvertrags nach Spanien entsenden möchte, ist verpflichtet, den lokalen spanischen Arbeitsbehörden diese Entsendung in Form einer entsprechenden Mitteilung anzuzeigen, sofern deren Dauer 8 Tage übersteigt.
Zusätzlich zur Entsendemitteilung besteht dann eine weitere Meldepflicht, nämlich die Beantragung auf Eintragung in ein Arbeitssicherheitsregister (REA, "registro de empresas acreditadas", in etwa: Register der im Baubereich akkreditierten Unternehmen), wenn es sich bei dem geplanten Einsatz um Bautätigkeiten im weiteren Sinne handelt, was weitläufig verstanden wird und jedwede Arbeiten umfasst - so auch Montagen, Wartungen oder Inbetriebnahmen jeder Art - die auf einer Baustelle oder in einer Industriehalle durchgeführt werden.
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