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Neues Transparenzgesetz

15.01.2018

Laut Statistischem Bundesamt verdienen Frauen im Durchschnitt 21% weniger als Männer in der gleichen Position.

Um der Entgeltlücke entgegenzuwirken hat der Gesetzgeber zum 06.07.2017 das Transparenzgesetz erlassen. Kern des Gesetzes ist ein individueller Auskunftsanspruch. Dieser bezieht sich auf das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten. Seit 08.01.2018 kann dieser Anspruch geltend gemacht werden.

Anwendbar ist der Anspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Zudem muss es mindestens sechs Mitarbeiter geben, die in einem ähnlichen Tätigkeitsbereich arbeiten. Beschäftigte im Sinne des § 5 Abs. 2 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), hierunter fallen beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, können den Anspruch grundsätzlich alle zwei Jahre stellen. Eine Ausnahme besteht jedoch für die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen; diese haben keinen Auskunftsanspruch.

Innerhalb von drei Monaten muss die Auskunft durch den Arbeitgeber oder Betriebsrat, welche Zusatzleistungen und Boni umfasst, gegenüber dem Antragsteller erfolgen. Auch die genauen Kriterien der Gehaltsstruktur müssen offengelegt werden. Sollte eine Ungleichheit festgestellt werden, folgt aus dem Transparenzgesetz kein Anpassungsanspruch. Dieser muss durch Klage gestützt auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz i.V.m. dem Auskunftsanspruch durchgesetzt werden.

In der Praxis stößt das Gesetz jedoch gerade für leitende Angestellte an seine Grenzen. Je höher sich ein Angestellter in der Firmenhierarchie befindet, desto seltener besteht eine vorausgesetzte Vergleichsgruppe von sechs Kollegen. Deshalb bliebt abzuwarten, ob das Gesetz sein erklärtes Ziel aus § 1 EntgTranspG, der Verbesserung der Chancengleichheit im Rahmen von Gehaltsverhandlungen, sowie der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, effektiv fördern kann.

Stand 01.2018

 

Alicia Kreyenkamp und Lisa Schmitz - AHK Spanien

 

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